
Neuerungen im CoHap-Programm zur Hopfenabwaage
28. August 2026Wir bieten wie gewohnt für alle beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln mehrere Fortbildungsveranstaltungen für die Sachkunde im Pflanzenschutz an.
Mit der Neuregelung des Pflanzenschutzgesetzes wurde beginnend mit dem Jahr 2013 festgelegt, dass sachkundige Personen jeweils immer im Zeitraum von 3 Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilnehmen müssen. Der 5. Dreijahreszeitraum für sogenannte „Altsachkundige“ begann am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027. Folgende Unterscheidungen sind dabei zu beachten:
- Altsachkundige, sind Personen mit Beginn des 1. Fortbildungszeitraums 01.2013 (siehe Rückseite Scheckkarte), der zeitl. Abstand zwischen den Besuchen der Fortbildungen ist frei wählbar (1 Besuch je Zeitraum).
- Neusachkundige (Sachkundeprüfung nach dem 14.02.2012), sind Personen mit individuellem Beginn des 1. Fortbildungszeitraums (siehe Rückseite Scheckkarte) – 1. Zeitraum: Datum + 3 Jahre.
Unsere Fortbildungen finden an folgenden Terminen statt:
Dienstag, 24. November 2026, 17:00 – 21:00 Uhr
Online-Webinar
Donnerstag, 26. November 2026, 17:00 – 21:00 Uhr
Gasthaus Hillerbrand, Aiglsbach
Dienstag, 01. Dezember 2026, 13:30 – 17:30 Uhr
Holledauer Wirtshaus Siebler, Osseltshausen
Die Schulungsgebühr pro Teilnehmer beträgt 33,50 € zzgl. 19 % MwSt.
Bitte melden Sie sich über die Links verbindlich zu den Veranstaltungen an und tragen ihre Adressdaten in den entsprechenden Feldern, das Geburtsdatum (01.01.1900) und die Sachkundenummer (BY-00-0000000-0) sorgfältig ein. Für die Teilnahme am Webinar ist für jeden einzelnen Teilnehmer ein Endgerät und eine E-Mail Adresse erforderlich.




