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Sachkunde Pflanzenschutz Online Webinare am 23.11.2022

Pflanzenschutz Sachkunde Fortbildung Aiglsbach

26 November 2026

Mit der Neuregelung des Pflanzenschutzgesetzes wurde beginnend mit dem Jahr 2013 festgelegt, dass sachkundige Personen jeweils immer im Zeitraum von 3 Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilnehmen müssen. Der 5. Dreijahreszeitraum für sogenannte „Altsachkundige“ beginnt am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027. Folgende Unterscheidungen sind dabei zu beachten:
– Altsachkundige, sind Personen mit Beginn des 1. Fortbildungszeitraums 01.01.2013 (siehe Rückseite Scheckkarte), der zeitl. Abstand zwischen den Besuchen der Fortbildungen ist frei wählbar (1 Besuch je Zeitraum).
– Neusachkundige (Sachkundeprüfung nach dem 14.02.2012), sind Personen mit individuellem Beginn des 1. Fortbildungszeitraums (siehe Rückseite Scheckkarte) – 1. Zeitraum: Datum + 3 Jahre.

Die Schulungsgebühren betragen netto 33,50 € (zzgl. 19% Ust.).

Anmeldung hier

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Details

  • Datum: November 26
  • Zeit:
    17:00 - 21:00
  • Eintritt: 33,50€

Veranstaltungsort

Veranstalter

  • Hopfenring e.V.